Kommt der Führerschein abhanden, ist schnelles Handeln gefragt. Der Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden, sonst droht ein Verwarnungsgeld. Oft fehlt nicht nur der Führerschein, sondern gleich das ganze Portemonnaie. Sämtliche Dokumente wie Personalausweis, Kredit- und Bankkarten sowie Krankenversicherungskarte müssen ersetzt werden, und das möglichst schnell. Für jedes Dokument gibt es unterschiedliche zuständige Stellen. Dieser Ratgeber gibt eine kurze Übersicht wie ein neuer Führerschein beantragt wird.
Welche Dokumente verlangt die Führerscheinstelle?
Inhalt auf einen Blick
Zur Neubeantragung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorgelegt werden.
Je nach Stadt muss bei Diebstahl eine Bescheinigung der Polizei oder eine eidesstattliche Versicherung, die gegebenenfalls notariell beglaubigt werden muss, eingereicht werden. Wenn der Führerschein an einem anderen Wohnort ausgestellt wurde, ist eventuell eine Karteidatenabschrift der ausstellenden Behörde mit den Führerscheindaten notwendig.
Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 70 Euro und sind bei der Beantragung zu entrichten.
Worauf ist zu achten bis der Führerschein da ist?
Die Führerscheinstelle kann auf Nachfrage eine kostenpflichtige Bescheinigung über den Nachweis der Fahrerlaubnis ausstellen. Der Nachweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis gültig. Ein Kraftfahrzeug kann nach wie vor im Straßenverkehr geführt werden, ohne dass eine Strafe befürchtet werden muss. Läuft in der Zwischenzeit der TÜV ab und das Fahrzeug muss zur Hauptuntersuchung, kann es zum Beispiel bei der KFZ Prüfstelle in Berlin vorgeführt werden.
Express-Führerschein – wenn es besonders eilig ist
Wird der Führerschein nach dem Verlust schnell benötigt, beispielsweise für eine anstehende Reise ins Ausland, kann eine Express-Lieferung beantragt werden. Das neue Dokument ist im Durchschnitt binnen 48 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt und versandbereit. Danach kann es in der zuständigen Behörde abgeholt werden, oder auf Wunsch gegen Mehrkosten per Expresskurier zugestellt werden.
Wohnsitz im Ausland
Liegt der Wohnsitz im Ausland und geht ein deutscher Führerschein verloren, gibt es zwei Möglichkeiten.
Wohnsitz in der EU:
In einem EU- oder EWR-Staat stellt die Straßenverkehrsbehörde des aktuellen Wohnsitzes den Führerschein aus. Es wird der Nachweis der aktuellen Fahrerlaubnis benötigt. Den stellt die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland aus, die den verloren gegangenen Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Wohnsitz außerhalb der EU:
Liegt der Wohnsitz außerhalb der EU- oder eines EWR-Staates, liegt die Zuständigkeit bei jeder Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland. Am besten wird die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde oder die Behörde des letzten Wohnsitzes im Inland kontaktiert.
Ein alter Führerschein ist verloren gegangen. Wie wird er umgetauscht?
Nach der Führerscheinreform im Januar 2013 werden nur noch Dokumente im Scheckkartenformat ausgestellt. Es sind noch sehr viele Führerscheine von vor 2013 im Umlauf. Mehrheitlich handelt es sich dabei um die umgangssprachlich genannten „rosa Lappen“. Es sind aber auch noch ältere Exemplare beispielsweise graue Exemplare zu finden, die alle noch Gültigkeit besitzen. Es gibt eine Umtauschfrist, die im Jahr 2033 liegt. Sollte ein Führerschein alter Art verloren gehen, wird im Austausch ein Dokument nach der neuen Art in europäischer Norm ausgestellt.
Der Führerschein wird wieder aufgefunden
Wird ein verloren gegangener Führerschein wieder aufgefunden, muss er unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde übergeben werden. Es handelt sich um ein nicht mehr gültiges Dokument, welches vernichtet werden muss. Andernfalls droht ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Dokumentenfälschung.
Der Führerschein wurde gestohlen
Wurde der Führerschein gestohlen muss Anzeige erstattet werden. Das ist bei jeder Polizeidienststelle möglich. Der Führerschein wird zur Fahndung ausgeschrieben, um Missbrauch vorzubeugen. Die Polizei stellt eine Bescheinigung über den abhanden gekommenen Führerschein aus. Die Bescheinigung kann bei der Neubeantragung vorgelegt werden.